Smartphone, Smarthome und Internet der Dinge - Datenschutz im digitalen Zeitalter

11:00 - 12:00

Hörsaal 2

Im Zeitalter der Digitalisierung taucht immer häufiger das Schlagwort „Internet der Dinge“, kurz IoT, engl. „Internet of Things“, auf. Während in der Vergangenheit der klassische PC immer mehr von „smarten“ portablen Geräten ersetzt wurde, beispielsweise dem Smartphone oder Tablet zeichnet sich nunmehr der Trend ab, dass auch klassische Gegenstände des Alltags „zum Leben erwachen“. So werden beispielsweise Kühlschränke, Fernseher, Brillen oder selbst Zahnbürsten mit Prozessoren, Sensoren und Netzwerktechnik ausgestattet. Sie sind in der Lage, andere vernetzte Geräte zu erkennen und nicht mehr nur mit ihren Nutzerinnen und Nutzern, sondern auch untereinander – ggf. sogar weltweit – zu kommunizieren und Aufgaben eigenständig durchzuführen. Ein recht bekanntes Beispiel für typische Produkte des Internet der Dinge, inzwischen soll es über 8 Milliarden von ihnen geben, sind die sogenannten Wearables. Hierbei handelt es sich im einfachsten Fall um schmale Fitnessarmbänder, aber inzwischen auch um funktionell umfangreich ausgestattete digitale Uhren, sogenannte Smartwatches. Diese Geräte haben einen beeindruckenden Funktionsumfang. Schon die einfachsten Geräte können mehr als nur die Uhrzeit anzuzeigen, unter anderem den Fitnesszustand überwachen, Details über den Schlaf aufzeichnen und Daten über den Herzschlag sammeln. Sie zeigen den Nutzerinnen und Nutzern ihre Hochs und Tiefs, neue sportliche Rekorde und sollen die Nutzerinnen und Nutzer dadurch motivieren, dass sie die Rekorde dann auch noch über soziale Netzwerke mit anderen teilen können. Einige Modelle können zudem Musik abspielen, Nachrichten vom Handy anzeigen, den Standort anzeigen oder sogar die Umgebung mit einer kleinen Kamera mehr oder weniger heimlich filmen. Im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge fällt in der letzten Zeit auch immer öfter der Begriff des sogenannten Smart Home. Auch die internetfähigen Geräte im Haushaltsbereich können inzwischen miteinander kommunizieren, sei es der Rasenmäher im Garten, die Jalousien am Fenster oder die Heizungsanlage im Keller. Sie alle können zudem zentral von der Nutzerin oder dem Nutzer, beispielsweise über eine App auf dem Smartphone, gesteuert werden. Es scheint praktisch und effizient, wenn die Heizung erst dann richtig aufdreht, wenn die Bewohner nach Hause kommen, oder der Rasenmäher vom Urlaubsort bedient werden kann. Auch die Möglichkeit, das Haustier zu Hause über angebrachte Kameras zu beobachten, wird von einigen geschätzt. Doch wie sieht es beim Internet der Dinge mit dem Datenschutz, also dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus? Denn letzten Endes haben alle smarten Gegenstände eines gemeinsam: Sie sammeln Daten. Nicht nur über sich und die Umgebung, sondern auch über den Menschen. Und diese Daten sind in der Regel recht vielfältig, denn die meisten IoT-Geräte sind nicht gerade für ihre Datensparsamkeit bekannt. Daten sind im Zeitalter der Digitalisierung wertvoll, insbesondere die personenbezogene Daten. Solche Daten – etwa die der Wearables – können vieles über die Nutzerin oder den Nutzer aussagen, zum Beispiel über Gewohnheiten, den Gemüts- oder Gesundheitszustand, wann man ins Bett geht oder aufsteht, wann man die Wohnung verlässt und wohin man geht. Damit lässt sich ein ziemlich umfassendes Profil über die Nutzerin oder den Nutzer bilden. Die Begehrlichkeiten bei Dritten werden in zunehmendem Maße geweckt. So bieten Krankenkassen bereits Tarife an, die einen Bonus versprechen, wenn sich Kundinnen oder Kunden gesundheitsbewusst verhalten. Autoversicherer bieten inzwischen Tarife an, die vom Fahrverhalten abhängen. Was für den einen gut ist, muss aber nicht für jeden gelten, denn die Gefahr von Diskriminierungen und Stigmatisierungen steigt kontinuierlich, besonders dann, wenn sich eine Nutzerin oder ein Nutzer der Offenlegung der Daten zu entziehen versucht oder schlicht nicht mehr in ein vorgesehenes Raster passt. Neben der Problematik der zügellosen Datensammelei muss in vielen Fällen aber auch die Datensicherheit kritisch betrachtet werden. So sollen die Geräte möglichst preiswert und nach möglichst kurzer Entwicklungszeit auf dem Markt angeboten werden. Eine angemessene Informationssicherheit etwa durch technische Schutzmaßnahmen oder gar Tests auf Schwachstellen mit dem Ziel einer späteren Nachbesserung, sofern neue Bedrohungen im Gerät entdeckt werden, bleiben dabei oft auf der Strecke. Mit Blick auf die im Mai anwendbare Datenschutz-Grundverordnung und den darin enthaltenen Grundsätzen, wie bspw. dem Prinzip der Datenminimierung, „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“, werden Hersteller bei neuen Anwendungen umdenken müssen. Eine Datensammelei nach dem Motto „lieber zu viel als zu wenig“, schließlich könnten sich noch andere Verarbeitungszwecke ergeben, sollten der Vergangenheit angehören. Doch wie grau ist aller Anfang Theorie?

Hinweis zum Archivinhalt: Dieser Konferenzbeitrag wurde in einem der vergangenen Jahre gehalten und befindet sich daher in unserem Archiv. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Vortrag wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren!

Ausrichter

Hochschule Stralsund Sund-Xplosion

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