Das Anonymisierungsgebot der erhobenen Forschungsdaten gehört zu den Grundprinzipien des berufsständischen Verhaltens in der Markt- und Meinungsforschung. Es ist kodifiziert in den internationalen Standesregeln der Profession. Im Vergleich zu der herausragenden Rolle des Datenschutzes spielte die Datensicherheit in den berufsständischen Verhaltensregeln der Markt- und Meinungsforschung bisher eine eher untergeordnete Rolle. Insbesondere die weitgehende Technisierung, Digitalisierung und Vernetzung aller Schritte des Forschungsprozesses aber auch die steigenden Erwartungen der Auftraggeber veranlassen die Branchenverbände und die Forschungsinstitute zu einem Umdenken. Eine empirische Bestandsaufnahme ergab spezifische Stärken und Schwächen („Baustellen“) der Informationssicherheit in den Markt- und Meinungsforschungsinstituten. Die Vorschriften des IT-Sicherheitsge-setzes sind für die Markt- und Meinungsforschungsinstitute relevant; auch wenn letztere zweifellos keine Betreiber kritischer Infrastrukturen sind. Auch die Datenschutz-Grundverordnung mit ihrem risikobasierten Ansatz zur Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten fordert eine stärkere Fokussierung der Markt- und Meinungsforschung auf die IT-Sicherheit im Rahmen ihrer berufsständischen Selbstregulierung.