26. September 2017
15:00  -  15:30
Hörsaal 2

Das Recht in der Informationstechnik (IT) ist eine sehr komplizierte Materie, da es historisch kein eigenes „IT-Recht“ gibt. Mit dem breiten Aufkommen der elektronischen Datenverarbeitung in den 1970-er Jahren ergab sich die Notwendigkeit, ein eigenes Datenschutzgesetz zu entwickeln. Vorreiter dafür war das Land Hessen. Danach erkannte auch der Bund die Notwendigkeit, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz zu erstellen und kreierte das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Volkszählungsurteil von 1983 tat ein Übriges, dem Thema Informationsgewinnung, seiner Verarbeitung und seiner Sicherheit breiteren Raum einzuräumen. Zu einem eigenen IT-Recht konnte man sich aber weder national noch auf EU-Ebene nicht durchringen. So wurden im Laufe der Jahre – insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen – viele Rechtsnormen geschaffen, die Bezug zur Informationsverarbeitung und Informationssicherheit aufweisen. Der Vortrag wird dieses Spektrum auffächern.

Session Category :  Datenschutz/Recht