26. September 2017
11:00  -  12:00
Hörsaal 2

Im Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten und hat umfangreiche Anforderungen an die IT-Sicherheit geschaffen. Nach zweijähriger Übergangsfrist tritt nun auch die Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 unmittelbar in Kraft. Sie führt in vielen Punkten zu Veränderungen der jetzigen datenschutzrechtlichen Vorgaben und wird eine konsolidierte Umsetzung von technischem Datenschutz und der IT-Sicherheit erfordern.

Sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Verwaltung müssen bei der Verarbeitung von Daten technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um die Einhaltung der neuen Grundsätze des technischen Datenschutzes zu gewährleisten. Die neuen Voraussetzungen an technische und organisatorische Maßnahmen unterscheiden sich signifikant von den bisherigen Regelungen. Sie sind insbesondere vor dem Hintergrund der deutlich erhöhten Bußgelder bei Verstößen zu beachten. Statt der Einhaltung kategorischer Maßnahmen, wie beispielsweise noch in § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt, haben Normadressaten nun ein individuelles Schutzniveau zu gewährleisten und daher eine umfangreiche Schutzbedarfsanalyse durchzuführen. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen außerdem dem Stand der Technik entsprechen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist zu einem zentralen Element im IT-Sicherheitsrecht geworden. Seine Bestimmung gestaltet sich für den Rechtsanwender als komplex und führt zu umfassenden Dokumentationspflichten.

Der Vortrag soll die rechtlichen Anforderungen und die zentrale Rolle datenschutzrelevanter Technikgestaltung sowohl im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes als auch der Datenschutz-Grundverordnung aufzeigen.

Session Category :  Datenschutz/Recht